Der Prozess der Abteilung beginnt indem ein Artz ein Entlassung plant.

Zunächst legt der Artz den Entlassungstermin fest.

Danach wird mit dem Patienten und den Angehörigen der weitere Verlauf besprochen.

Parallel dazu wird der ärztliche Versorgungsbedarf bestimmt.

Ebenfalls zur selben Zeit wird der pflegerische Versorgungsbedarf von der Pfelge ermittelt.

Anschließend wird der Arztbrief erstellt.

Nachdem mit dem Patienten und den Angehörigen der weitere Verlauf besprochen, der ätzliche Versorgungsbedarf bestimmt und der pflegerische Versorgungsbedarf ermittelt wurde, wird die Versorgungseinrichtung festgelegt.

Anschließend wird parallel der Arztbrief erstellt und überprüft ob Sozialdienst erforderlich ist.

Wenn ja, werden weitere Pflegedienstleistungen veranlasst und die Entlassungsdokumentation erstellt.

Wenn nein, wird direkt die Entlassungsdokumentation erstellt.

Danach wird geprüft, ob ein Sozialdienst erforderlich ist.

Nachdem der Artzbrief und die Entlassungsdokumentation erstellt wurden, werden weiterführende Aufgaben zur Entlassung durchgeführt, und der Prozess endet mit der Entlassung.